Allgemeines
Die Bilddatenbank der Deutschen Fotothek der SLUB enthält Bilddokumente aus den
Beständen der Deutschen Fotothek sowie aus kooperierenden Sammlungen.
Die Deutsche Fotothek stellt eigenes Bildmaterial grundsätzlich nur zu den nachfolgenden
Bedingungen zur Verfügung. Diese treten mit Annahme der Lieferung bzw. dem
Herunterladen der Bildmaterialien, spätestens jedoch bei ihrer Nutzung auch für alle
nachfolgenden Lieferungen bzw. Verwendungen in Kraft. Geschäftsbedingungen des
Bestellers werden nicht Vertragsinhalt; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Bilder aus Partnerinstitutionen können im Regelfall bei den jeweils als Eigentümer
angegebenen Einrichtungen zu den dort geltenden Konditionen bestellt werden. Eine
Downloadmöglichkeit (s. Abschnitt 5) steht für dieses Bildmaterial nicht zur Verfügung.
1. Bestellung und Lieferung
Bilddokumente aus der Deutschen Fotothek können über das Warenkorbmodul der
Bilddatenbank oder schriftlich in verschiedenen Formaten und Auflösungen kostenpflichtig
bestellt werden. Die jeweiligen Gebühren regelt die Gebührenordnung.
Der Erwerb eines Bildes aus der Deutschen Fotothek beinhaltet nicht die Übertragung von
Nutzungsrechten. Die Bestimmungen für die Verwendung von Bildmaterial aus der
Deutschen Fotothek sind in Abschnitt 3 der AGB niedergelegt.
Bildmaterial wird nur für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck überlassen. Jede Art
der Verwendung bedarf vorab der ausdrücklichen Zustimmung der Deutschen Fotothek. Der
Besteller ist verpflichtet, der Deutschen Fotothek dazu sämtliche Angaben mitzuteilen (z.B.
Höhe der Auflage, Abbildungsgröße, Verbreitungsgebiet, Standdauer etc.).
Bildmaterial der Deutschen Fotothek darf ohne deren vorherige Zustimmung nicht
reproduziert, kopiert, digitalisiert, dupliziert, archiviert, gespeichert (z.B.Lithos, Filme,
elektronische Medien), verändert oder auf andere Weise genutzt werden. Das gilt auch dann,
wenn das Bildmaterial über Dritte (z.B. bei Verlagsübernahmen etc.) oder aus anderen
Quellen (z.B. aus Druckwerken) in Besitz genommen wird. Eine Weitergabe an Dritte ist nur
zur Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung für die vereinbarte Nutzung erlaubt.
Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind die von der Deutschen Fotothek für
Wikimedia Commons zur Verfügung gestellten Digitalisate. Diese unterliegen den
Bestimmungen des Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 Germany Lizenzmodells.
Weiterhin ausgenommen ist die private und wissenschaftliche Nutzung, die in Abschnitt 4 der
AGB geregelt wird.
2. Download
Bilddokumente aus der Deutschen Fotothek werden in der Datenbank in Vorschauqualität
zum Download angeboten, sofern keine Urheberrechte Dritter berührt sind. Für die
Verwendung der herunter geladenen Bilder gelten die in Abschnitt 3 der AGB beschriebenen
Nutzungsbedingungen. Mit dem Herunterladen erkennen Sie diese Nutzungsbedingungen
an.
3. Verwendung von Bildmaterial / Nutzungsbedingungen
Die Verwendung von Bildmaterial der Deutschen Fotothek (einschließlich elektronischer
Formen) ist zustimmungs- und kostenpflichtig. Die Verwendungsgebühren sind in den
ausgewiesenen Gebühren für die Lieferung bestellter Medien nicht enthalten.
Die Höhe der Verwendungsgebühren richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung
(Medium, Auflagenhöhe, Abbildungsgröße, Verbreitungsgebiet, Standdauer etc.). Es gilt die
Gebühren- und Entgeltordnung der Deutschen Fotothek sofern nichts Abweichendes
vereinbart wurde. Bei fehlenden oder unzureichenden Angaben des Bestellers ist die
Deutsche Fotothek berechtigt, eine Pauschale anzusetzen.
Der Nutzer hat vor der Nutzung in jedem Fall eine Nutzungsgenehmigung einzuholen.
Pauschale Vereinbarungen für genau festgelegte Nutzungsformen sind möglich, benötigen
aber der Schriftform. Nutzungsvereinbarungen gelten für die einmalige Verwendung pro Bild
für den genau bezeichneten Verwendungszweck, z.B. die einmalige Veröffentlichung in
einem bestimmten Projekt (Buch, CD-ROM etc.) für die 1.Auflage in der Originalsprache
oder die einmalige Ausstrahlung durch eine Sendeanstalt für den vereinbarten Sprachraum.
Jede darüber hinausgehende Nutzung (wie z.B. Verlagsankündigungen, Arbeitsvorlagen,
Layout, Werbung, Nach- und Abdrucke, Taschenbuchausgaben, Lizenzvergaben, auch an
Buchgemeinschaften, Video, Composing, Digitalisierung, On- und Offline-Nutzung etc.) ist
erneut gebührenpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Der Nutzer ist verpflichtet, unaufgefordert alle zur Abrechnung der Nutzungen erforderlichen
Angaben zu machen. Im Fall von vom Nutzer nicht gemeldeten und somit nicht genehmigten
Nutzungen ist die Deutsche Fotothek berechtigt, gemäß seiner AGB einen
Verletzungsaufschlag (Vertragsstrafe) von 200% auf die ansonsten geforderte
Nutzungsgebühr für die jeweilige Verwendung in Rechnung zu stellen.
Die Verwendungsgebühren werden wie folgt fällig:
INLAND: nach Verwendung
AUSLAND: bei Auftragserteilung
Bei Aufgabe des Verwendungszwecks werden bereits entrichtete Gebühren nicht
zurückgezahlt.
Die Zustimmung für die Verwendung von Bildmaterial der Deutschen Fotothek gilt als erteilt,
wenn der beantragten Verwendung nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird.
Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind die von der Deutschen Fotothek für Wikimedia
Commons in eingeschränkter Qualität zur Verfügung gestellten Digitalisate. Diese
unterliegen den Bestimmungen des
Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 Germany
Lizenzmodells.
Weiterhin ausgenommen ist die private und wissenschaftliche Nutzung von Bildmaterial aus
der Deutschen Fotothek, die in Abschnitt 4 geregelt wird.
4. Private und wissenschaftliche Verwendung
Für private oder wissenschaftliche Zwecke (Unterricht, Lehre und Forschung) dürfen Bilder
aus der Deutschen Fotothek kostenfrei und ohne schriftlichen Antrag verwendet werden,
sofern ein Bildnachweis gemäß Abschnitt 5 sowie die Zusendung eines Belegs gemäß
Abschnitt 6 erfolgt. Wir behalten uns vor, die Verwendung im Einzelfall zu untersagen.
Als private und wissenschaftliche Verwendung gelten Printprodukte mit einer Auflage von
unter 1000 Exemplaren sowie Websites, die keinen Erwerbszweck verfolgen.
5. Bildnachweis
Bilddokumente aus Beständen der Deutschen Fotothek sind bei jeder Veröffentlichung mit
folgendem Bildnachweis zu versehen:
SLUB / Deutsche Fotothek, Name des Fotografen
Bei Abbildungen von Kunstwerken und Sammlungsobjekten ist zusätzlich der Standort des
Originals zu nennen. Es darf kein Zweifel an der Zuordnung von Bild und Herkunftsnachweis
entstehen. Online-Publikationen sind zusätzlich mit einem Link (PURL) auf den jeweiligen
Datensatz zu versehen. Die PURL, z.B. http://www.deutschefotothek.de/obj32024072.html,
ist dem jeweiligen Datensatz zu entnehmen.
Bei Missachtung dieser Verpflichtungen erhöht sich das Verwendungsentgelt um einen
Verletzungsaufschlag in Höhe von 100%.
6. Belege
Wird Bildmaterial der Deutschen Fotothek in Druckerzeugnissen publiziert, hat der Besteller
unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar zu liefern. Die entsprechenden Abbildungen
sind kenntlich zu machen. Die Deutsche Fotothek ist berechtigt, weitere Exemplare zum
Vorzugspreis gemäß §26 des Gesetzes über das Verlagsrecht zu erwerben.
Bei der Verwendung im Internet ist die URL der entsprechenden Stelle auf der Website an
deutsche.fotothek@slub-dresden.de zu melden.
7. Verfügbarkeit
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine dauerhafte Erreichbarkeit der Bilddatenbank. Die
Deutsche Fotothek ist berechtigt, den Server zeitweilig oder dauerhaft abzuschalten sowie
gespeicherte Inhalte zu ändern oder zu löschen.
8. Zahlungen
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug (brutto wie
netto) zu leisten. Alle Bankkosten oder Kosten, die der Deutschen Fotothek durch die
Rückbelastung nicht eingelöster Schecks usw. entstehen, trägt der Besteller. Abweichende
Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren. Neben den Kosten für die Mahnung werden bei
Zahlungsverzug die gesetzlich vorgegebenen Verzugszinsen ohne Nachweis der
tatsächlichen Inanspruchnahme von Bankkrediten fällig. Die Deutsche Fotothek bittet, von
Zahlungen vor Rechnungserhalt abzusehen.
9. Kosten
Auswahl und Lieferung (incl. digitaler Übermittlung) von Bildmaterial erfolgen auf Kosten des
Bestellers. Des weiteren kann die Deutsche Fotothek Bearbeitungskosten berechnen, die
sich nach Art und Umfang des Arbeitsaufwandes richten. Werden vom Besteller Scans oder
fotografische bzw. reprotechnische Arbeiten veranlasst, hat er - je nach Auflösung, Größe,
Umfang etc. - einen Kostenanteil zu tragen.
10. Beanstandungen
Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt bzw. Abruf des
Bildmaterials (schriftlich) mitzuteilen. Anderenfalls gilt es als ordnungs- und vertragsgemäß
zugegangen. Bei berechtigten Beanstandungen verpflichtet sich die Deutsche Fotothek im
Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer Ersatzlieferung. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich,
kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
11. Haftung
Die Deutsche Fotothek haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf
den Schaden, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten ist.
Bei leihweise zur Verfügung gestelltem analogem Bildmaterial haftet der Besteller für die
unversehrte Rückgabe und vertragsgemäße Verwendung des Bildmaterials sowie für alle
aus der Verwendung resultierenden Forderungen. Für beschädigtes oder verlorenes
Bildmaterial ist Schadenersatz zu leisten. Durch Zahlung einer Schadenersatzsumme erwirbt
der Entleiher weder Eigentum noch Rechte an diesem Bildmaterial. Die
Schadenersatzsumme beträgt ohne weiteren Nachweis Euro 50,00 pro Schwarzweiß-
(Reproduktion) und Euro 100,00 pro Farbfoto (Duplikat) bzw. Euro 500,00 (s/w) und Euro
1000,00 (Farbe), wenn es sich um Original- oder andere nicht wieder beschaffbare
Bildvorlagen (Unikate) handelt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Deutschen
Fotothek ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall
eine geringere Schadensumme nachzuweisen. Bei nachträglicher unversehrter Rückgabe
werden diese Beträge nach Abzug der Blockierungskosten erstattet.
Wird Bildmaterial – analog oder digital - der Deutschen Fotothek entgegen den getroffenen
Vereinbarungen verwendet, ist die Deutsche Fotothek unbeschadet weiterer Forderungen
berechtigt, einen Verletzungsaufschlag (Vertragsstrafe) von 400% auf das von ihr ansonsten
geforderte Nutzungsentgelt für die jeweilige Verwendung in Rechnung zu stellen.
12. Rechte
Wenn nichts anderes vereinbart wird, überträgt die Deutsche Fotothek ein nichtausschließliche
Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung für den vereinbarten
Verwendungszweck. Für die Wahrung weiterer Rechte (z.B. Urheberrechte an abgebildeten
Kunstwerken, Persönlichkeitsrechte, Rechte aus dem Markengesetz) ist der Nutzer
verantwortlich. Dies gilt nicht für Rechte, die die Deutsche Fotothek dem Besteller
ausdrücklich überträgt. Bei Aufnahmen von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken (bis
70 Jahre nach dem Tod des Künstlers) bemühen wir uns um entsprechende Hinweise. Eine
Verpflichtung zu diesem Hinweis besteht jedoch nicht. In vielen Fällen können die
zusätzlichen Nutzungsrechte am Kunstwerk bei der Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST
(http://www.bildkunst.de) erworben werden.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Dresden. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.